AGB UGC
Rahmenvertrag über die Erstellung und Nutzung von User Generated Content (UGC)
zwischen
CREW69 GmbH, Fenitzerstraße 33, 90489 Nürnberg
(nachfolgend „Agentur“)
und
dem im Online-Formular bezeichneten Creator
(nachfolgend „Creator“)
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Erstellung von digitalen Inhalten („User Generated Content“, kurz: „UGC“) durch den Creator gemäß der individuellen Vereinbarung mit der Agentur, insbesondere für den Einsatz in digitalen Marketingmaßnahmen der Agentur oder ihrer Kunden.
(2) Die konkreten Inhalte, der Umfang der Leistungen sowie der Zeitpunkt der Lieferung werden in einer separaten Kommunikation (z. B. per E-Mail oder im Rahmen eines Online-Formulars) individuell festgelegt. Diese Absprachen werden Bestandteil dieses Vertrags.
§ 2 Leistungspflichten des Creators
(1) Der Creator verpflichtet sich, die vereinbarten Inhalte fristgerecht, im abgestimmten Format und in branchenüblicher Qualität zu liefern.
(2) Die Inhalte müssen dem zuvor bereitgestellten Briefing entsprechen.
(3) Der Creator gewährleistet, dass sämtliche übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte verletzen.
(4) Sofern in den Inhalten Musik, Schriftarten oder sonstige geschützte Elemente enthalten sind, hat der Creator die erforderlichen Lizenzen auf eigene Kosten einzuholen und der Agentur auf Verlangen nachzuweisen.
§ 3 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Creator räumt der Agentur sowie deren jeweiligen Kunden ein einfaches, übertragbares, unterlizenzierbares, weltweites Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten ein.
(2) Die Nutzungsrechte gelten für die Dauer von sechs (6) Monaten ab Lieferung des vollständigen Materials, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Die Nutzung umfasst insbesondere:
- die Veröffentlichung und Verbreitung über digitale Kanäle (z. B. Meta Ads, TikTok Ads, Google Ads, Webseiten, E-Mail-Marketing, Advertorials),
- die Bearbeitung, Anpassung und Kürzung der Inhalte,
- die Kombination mit anderen medialen Elementen (z. B. Ton, Text, Musik, Voice-over),
- die Wiederverwendung für Retargeting, A/B-Tests oder Lookalike-Kampagnen.
(4) Eine Verlängerung der Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(5) Eine Verwendung außerhalb der in Abs. 3 genannten Zwecke ist der Agentur nur mit gesonderter Zustimmung des Creators gestattet.
§ 4 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung für die Leistungen des Creators richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.
(2) Der Vergütungsanspruch entsteht erst mit vollständiger und mangelfreier Lieferung der vereinbarten Inhalte sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung.
(3) Die Zahlung erfolgt binnen vierzehn (14) Werktagen nach Rechnungsstellung auf das vom Creator angegebene Konto.
(4) Die Agentur ist berechtigt, die Vergütung anteilig oder vollständig zu verweigern, wenn
- die Inhalte nicht dem Briefing entsprechen,
- vereinbarte Fristen nicht eingehalten werden,
- Mängel vorliegen, die trotz Nachbesserungsaufforderung nicht behoben wurden oder
- Rechte Dritter verletzt wurden.
§ 5 Wettbewerbs- und Exklusivitätsklausel
(1) Der Creator verpflichtet sich, für einen Zeitraum von vier (4) Wochen nach Veröffentlichung der Inhalte keine bezahlte Werbung für konkurrierende Produkte oder Marken der jeweiligen Kunden der Agentur zu veröffentlichen.
(2) Eine etwaige Erweiterung dieser Sperrfrist oder exklusive Content-Nutzung bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Zusatzvereinbarung.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Der Creator verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über die Agentur und deren Kunden, insbesondere Briefings, Marketingstrategien, Produktinformationen und sonstige geschäftsrelevante Details, vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung bleibt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus bestehen.
(3) Eine Offenlegung gegenüber Dritten – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
§ 7 Haftung und Freistellung
(1) Der Creator haftet für sämtliche Schäden, die der Agentur oder deren Kunden infolge der Verletzung von Vertragspflichten, insbesondere bei der Verwendung urheberrechtlich oder anderweitig geschützter Inhalte ohne entsprechende Nutzungsrechte, entstehen.
(2) Der Creator stellt die Agentur und deren Kunden im Innenverhältnis von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den gelieferten Inhalten erhoben werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Vertragsdauer und Beendigung
(1) Dieser Vertrag tritt mit der Annahme durch den Creator über das entsprechende Online-Formular in Kraft.
(2) Er endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer gemäß § 3 Absatz 2.
(3) Eine vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Nürnberg.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Hinweis: Dieser Vertrag wird durch aktives Akzeptieren im Rahmen des Online-Formulars geschlossen. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht erforderlich.